Rechtliche Grundlagen

Die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/ zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist durch die Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrv) in vielen Punkten klar definiert.
Das PsychThG greift auf höherer Ebene in die Ausbildung ein, während die KJPsychThG-AprV die formalen und inhaltlichen Aspekte der Ausbildung konkretisierend festlegt.
Weiterführende Informationen:
Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PsychThG) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrv)